Die Osterfeiertage stehen vor der Tür. Doch in Corona-Zeiten ist alles ein wenig anders, so dass die Frage ist, was an diesen Tagen erlaubt ist und was nicht. Konkret regelt das im Land Brandenburg die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den Regeln über Ostern hat das Brandenburger Gesundheitsministerium zusammengestellt.