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Wenn es Ihnen auf Grund einer vorhandenen oder Sie bedrohenden wesentlichen Behinderung nicht möglich ist am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und Sie auf staatliche Sozialhilfe angewiesen sind, können Sie einen Antrag auf Unterstützungsleistungen für Maßnahmen der Eingliederungshilfe beim Sachgebiet soziale Leistungen des Landkreises Ostprignitz-Ruppin stellen.

Nach Feststellung ihres Leistungsanspruchs auf Eingliederungshilfe und Entwicklung eines Gesamtplans für ihre Eingliederung können Ihnen Leistungen für die Teilnahme an Maßnahmen gewährt werden, die Ihnen z. B. den Einstieg in das gesellschaftliche Leben, die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer Tätigkeit ermöglichen bzw. erleichtern.

Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.

Ziel der Eingliederungshilfe ist es eine drohende Behinderung von Ihnen abzuwenden, eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen zu beseitigen bzw. zu mildern, Sie in die Gesellschaft einzugliedern und in die Lage zu versetzen ein möglichst selbstständiges sowie selbstbestimmtes Leben zu führen.

Das Koordinierungszentrum der Eingliederungshilfe des Gesundheitsamtes Ostprignitz-Ruppin steht Ihnen bei diesem Prozess gerne beratend und begleitend zur Seite. Nehmen Sie einfach persönlichen Kontakt zu den Mitarbeitenden auf.

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