Bitte achten Sie insbesondere bei der Einreichung eines Antrags auf Altersrente auf die Einhaltung der Fristen. Der Antrag ist 3 Monate vor Rentenbeginn einzureichen. Achten Sie auch darauf, dass sämtliche Zeiten, in denen Sie als Arbeitnehmer*in Versicherungsbeiträge gezahlt haben, auch belegen können.
Unser Leistungsangebot umfasst:
- Auskunftserteilung und Beratung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Rentenarten, Kontenklärung, Versorgungsausgleich (z.B. bei Scheidungsfällen) und Widersprüche
- Entgegennahme und Weiterleitung von Nachweisen zur Kontenklärung
- Entgegennahme und Weiterleitung von Rentenanträgen
- Entgegennahme von Widersprüchen und Rechtsmitteln zur Niederschrift und Weiterleitung zur Fristwahrung
- Beglaubigung von Unterschriften und Ablichtungen für den Rententräger
- Aufnahme von eidesstattlichen Versicherungen und Zeugenaussagen spätestens nach Aufforderung durch den Rentenversicherungsträger
Nähere Informationen und weiteren Service erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Berlin-Brandenburg erhalten Sie hier.