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Wird in Deutschland eine Schlachtung von als Haustieren oder Farmwild gehaltenen Huftieren außerhalb eines zugelassenen Schlachthofes vorgenommen, so muss laut der Tierischen Lebensmittel-Hygieneverordnung nach der Schlachtung eine amtliche Untersuchung des Tieres durch Tierärzt:innen oder amtliche Fachassistent:innen erfolgen (Fleischuntersuchung). Planen Sie eine Hausschlachtung, dann müssen Sie diese daher bei Tierärztin/Tierarzt bzw. Fachassistent:in vorab anmelden. Eine Anmeldung muss außerdem bis spätestens zwei Tage vor der Schlachtung auch beim Landkreis Ostprignitz Ruppin, Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, erfolgen.

Sollten beim Tier vor der Schlachtung Störungen des Allgemeinbefindens festgestellt werden, so muss eine Untersuchung durch Amtstierärzt:innen bereits vor dem beabsichtigten Schlachttermin erfolgen (Lebendbeschau).

Nach der Untersuchung erfolgt eine Kennzeichnung der Tauglichkeit des Schlachtkörpers mit einem quadratischen Stempel auf der Außenseite des Tierkörpers. Erst nach der abschließenden Beurteilung durch den Tierarzt und dem Abschluss aller weiteren Untersuchungen (Trichinen, BSE, TSE) darf das Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden.

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