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Für die Bereitstellung von ALKIS-Daten müssen Antragsstellende dem Amt für Kataster und Geoinformation ihre Kontaktdaten mitteilen. Teilen Sie uns auch mit, welches Format Sie wünschen.

Es bestehen für ALKIS-Daten generell keine Zugangsbeschränkungen. Sollten Sie ALKIS-Daten mit Angaben zu Eigentümer:innen beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Sind Sie selbst Eigentümer:in oder Inhaber:in grundstücksgleicher Rechte beziehungsweise dessen/deren Bevollmächtigte entfällt diese Anforderung.

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