Sprungziele
Seiteninhalt

Für die Bescheinigungen werden Gebühren nach dem Aufwand erhoben (51,10 Euro je begonnene halbe Arbeitsstunde). Das trifft nicht für die Bescheinigung über die örtliche und wirtschaftliche Einheit von Grundstücken und die Bescheinigung des Grundflächen- und Höhennachweises (Einmessungsbescheinigung) zu.

Die Bearbeitungszeit ist vom Aufwand zur Erledigung des Antrages abhängig und daher für jeden Antrag unterschiedlich.

Seite zurück Nach oben