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Katasterauszüge (Liegenschaftskarte Auszug/ Liegenschaftsbuch Auszug)

Leistungsbeschreibung

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummer und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude. Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.

Das Liegenschaftsbuch beinhaltet sachliche Informationen zum Flurstück (z. B. Flurstücksnummer, Größe des Flurstücks, Nutzungsarten, ...) und persönliche Daten (Eigentümer des Flurstücks, ...). Man kann Flurstücksnachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Flurstücks- und Eigentümernachweise mit und ohne Bodenschätzungsangaben, Grundstücksnachweise und Bestandsnachweise beantragen.

Die Auszüge aus dem Vermessungszahlenwerk beinhalten Eintragen von Vermessungszahlen in die Liegenschaftskarte oder eine Ausfertigung des Vermessungsrisses.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Jede Person oder Stelle kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte erhalten.

Das Liegenschaftsbuch enthält u. a. Daten mit Personenbezug. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.

Auszüge aus dem Vermessungszahlenwerk enthalten Messungszahlen. Das berechtigte Interesse zur Herausgabe dieser Daten (z. B. beim Eigentümernachweis) ist vom Antragsteller glaubhaft darzulegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anträge sind ab sofort online möglich:

Alternativ können Sie zur Antragstellung die PDF-Antragsvorlage nutzen oder uns Ihren Antrag auch formlos per E-Mail oder Post zukommen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Eine Übersicht über alle Gebühren finden Sie hier. Gebühren für die am häufigsten beantragten Auszüge haben wir in folgender Übersicht für Sie zusammengestellt:


ProduktGebühr
Auszug aus der Liegenschaftskarte bis zum Format DIN A3 26,18 Euro
Auszug aus der Liegenschaftskarte größer als Format DIN A3 52,36 Euro
Bestandsnachweis (enthält u.a. alle Grund- und Flurstücke eines Grundbuchblattes mit den Angaben zur Lage, Nutzungsart und Flächeninhalt sowie den Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten mit Anschrift) 26,18 Euro
Flurstücks- und Eigentumsnachweis (enthält u.a. Angaben zur Lage, Flächeninhalt, Nutzungsart, Eigentümern bzw. Erbbauberechtigten mit Anschrift des beantragten Flurstückes) 13,09 Euro

Was sollte ich noch wissen?

Bei persönlichem Erscheinen können Sie Standardauszüge sofort mitnehmen.

Zur Vorabinformation können Sie in der Online-Anwendung BRANDENBURGVIEWER Einsicht in die Karten des Liegenschaftskatasters nehmen.

Rechtsgrundlagen

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