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Für die Bereitstellung von Auszügen aus dem Liegenschaftskataster müssen Antragsstellende dem Amt für Kataster und Geoinformation ihre Kontaktdaten mitteilen. Teilen Sie uns auch mit, welche Art des Auszugs Sie wünschen (digitale Geodaten oder Papierausdruck).

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte bestehen generell keine Zugangsbeschränkungen. Sollten Sie Auskünfte über Eigentumsverhältnisse in beschreibenden Auszügen aus dem Liegenschaftskataster beantragen, müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen. Sind Sie selbst Eigentümer:in oder Inhaber:in grundstücksgleicher Rechte beziehungsweise dessen/deren Bevollmächtigte, entfällt diese Anforderung.

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