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Für das Landesgebiet werden alle Flurstücke und Gebäude mit ihrer geometrischen Begrenzung, den Ordnungsmerkmalen, der Lagebezeichnung, Nutzung, Flächengröße und den wesentlichen topografischen Merkmalen nachgewiesen. In einem beschreibenden Teil (Liegenschaftsbuch) und in Karten (Liegenschaftskarte) werden die Flurstücke mit ihrer räumlichen Lage, Art der Nutzung und Größe sowie auf den Flurstücken befindliche Gebäude beschrieben. Zur Erfüllung der genannten Aufgabe werden im Liegenschaftskataster außerdem die Daten der Eigentümer:innen, Erbbau- und Nutzungsberechtigten (nachrichtlich) geführt.

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke gemäß Paragraph 2 Absatz 2 der Grundbuchordnung und dient vornehmlich der Sicherung des Eigentums und anderer Rechte. Die Auskunftsleistung richtet sich insbesondere an Eigentümer:innen und Inhaber:innen grundstücksgleicher Rechte, aber auch an Stadt-, Gemeinde oder Amtsverwaltungen sowie an Bundes- und Landesverwaltungen. Weiterhin können unser Angebot auch öffentlich bestellte Vermessungsingenieur:innen, Amtgerichte beziehungsweise Personen des Berufsstandes Rechtsanwalt oder Notar sowie mit Bauprojekten beauftragte Personen nutzen. Das Amt für Kataster und Geoinformation des Landkreises erteilt bei berechtigtem Interesse Auskünfte beziehungsweise erstellt nachfolgende amtliche Auszüge:

  • Auszüge aus dem Katasterkartenwerk in den Größen A4–A0 auf Papier oder als PDF-Datei
  • Auszügen aus dem Katasterkartenwerk im Maßstab 1:500 oder größer als Grundlage für die Erstellung eines Lageplans zum Bauantrag, soweit die vorhandenen Unterlagen dieses zulassen
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweise
  • Nachweise über die Ergebnisse der Bodenschätzung
  • Auskünfte zu Angaben aus den beschreibenden Daten im Liegenschaftskatasters (zum Beispiel geprüfte Grenzmaße)
  • Historische Recherchen in den Katasterunterlagen
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