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Weitere Information zum Rechtsanspruch erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).

Die Feststellung eines gültigen Rechtsanspruchs ist noch nicht die Bestätigung eines Betreuungsplatzes in einer Einrichtung. Diesen müssen Sie direkt bei einem Träger beantragen und mit diesem einen Betreuungsvertrag abschließen. Über das Eltern-Portal Ostprignitz-Ruppin können Sie sich informieren, wo und zu welchem Zeitpunkt im Landkreis noch Plätze in Kindertageseinrichtungen frei sind, dort für sich vormerken und Kontakt zur Einrichtung aufnehmen. Außerdem erhalten Sie hier auch Informationen, ob eine Einrichtung beispielsweise barrierefrei ist und/oder andere wichtige Eigenschaften erfüllt, die für die Betreuung Ihres Kindes notwendig sind.  

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