Sprungziele
Seiteninhalt

Voraussetzung für die Betreuung eines Kindes in einer Tagespflegestelle oder Kindertagesstätte ist ein gültiger Rechtsanspruch. Sind die Voraussetzungen auf den gesetzlichen Rechtsanspruch erfüllt, können Sorgeberechtigte einen Betreuungsvertrag mit einem Träger einer Einrichtung zur Kindertagesbetreuung abschließen. Dabei gibt es gesetzlich geregelte Betreuungszeiten, die je nach Alter oder Klassenstufe der Kinder variieren.

Reicht Ihnen die gesetzlich geregelte Betreuungszeit aufgrund einer besonderen Arbeits-, Ausbildungs- oder familiären Belastung nicht aus, können Sie beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin einen Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung stellen, um den höheren Betreuungsbedarf genau ermitteln zu lassen. Bei erfolgreicher Prüfung haben Sie dann Rechtsanspruch auf längere Betreuungszeiten als die gesetzlich festgelegten Mindestzeiten.

Seite zurück Nach oben