Suche nach einem Betreuungsplatz - Kindertagesbetreuung in Trägerschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
Nr. 51Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für Ihr Kind einen Platz in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Landkreises oder in Kindertagespflege suchen, können Sie beim Amt für Familien und Soziales die entsprechende Anmeldung vornehmen. Alternativ können Sie sich nach einer Registrierung im Eltern-Portal Ostprignitz-Ruppin auch online zu Betreuungsangeboten und freien Plätzen in anderen Einrichtungen informieren und dort eine Vormerkung/Anmeldung vornehmen.
Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin als öffentlicher Träger der Jugendhilfe arbeitet mit weiteren Trägern von Kindertagesstätten im Landkreis daran, dass flächendeckend bedarfsgerechte Angebote der Kindertagesbetreuung in ausreichender Anzahl zur Verfügung gestellt werden. Die Kreisverwaltung ist selbst Träger von insgesamt fünf Kindertagesstätten in den Städten Kyritz, Neuruppin, Wusterhausen (Dosse) und Wittstock (Dosse), die das dort bestehende Betreuungsangebot mit notwendigen Krippen-, Kita- und Hortplätzen ergänzen. Weiterhin beschäftigt der Landkreis elf Tagespflegepersonen, die Betreuungsangebote für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren anbieten.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Voraussetzung für die Kita-Anmeldung eines Kindes ist, dass Sie für das Kind sorgeberechtigt sind und nachweisen können, dass Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben.
Außerdem kann die Betreuung Ihres Kindes erst bewilligt werden, wenn Sie einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung haben. Dieser liegt in jedem Fall vor, wenn:
- Ihr Kind im Alter von ein bis sechs Jahren ist und die gesetzliche Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche in einer Kita ausreichend ist
- Ihr Kind die 1. bis 4. Jahrgangsstufe besucht und die gesetzliche Betreuungszeit von 20 Stunden pro Woche im Hort ausreichend ist
Sollte der gesetzliche Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Einrichtung nicht erfüllt sein oder für das Kind einen höherer Betreuungsbedarf bestehen, müssen Sie vorab einen Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung stellen, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf ermitteln zu lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Betreuung in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
- ggf. abgeschlossene Rechtsanspruchsprüfung
Welche Gebühren fallen an?
Für die Antragstellung werden keine Gebühren erhoben. Unabhängig davon werden in den Einrichtungen Kita-Beiträge erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung in einer Einrichtung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin werden auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertagesbetreuung in den Kindertagesstätten in Trägerschaft des Landkreises Ostprignitz-Ruppin und für Plätze in der Tagespflege im Landkreis Ostprignitz-Ruppin erhoben.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS).