Sprungziele
Seiteninhalt

Voraussetzung für die Kita-Anmeldung eines Kindes ist, dass Sie für das Kind sorgeberechtigt sind und nachweisen können, dass Sie mit dem Kind in einem Haushalt leben.

Außerdem kann die Betreuung Ihres Kindes erst bewilligt werden, wenn Sie einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betreuung haben. Dieser liegt in jedem Fall vor, wenn:

  • Ihr Kind im Alter von ein bis sechs Jahren ist und die gesetzliche Betreuungszeit von 30 Stunden pro Woche in einer Kita ausreichend ist
  • Ihr Kind die 1. bis 4. Jahrgangsstufe besucht und die gesetzliche Betreuungszeit von 20 Stunden pro Woche im Hort ausreichend ist

Sollte der gesetzliche Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Einrichtung nicht erfüllt sein oder für das Kind einen höherer Betreuungsbedarf bestehen, müssen Sie vorab einen Antrag auf Rechtsanspruchsprüfung beim Sachgebiet Kindertagesbetreuung stellen, um den tatsächlichen Betreuungsbedarf ermitteln zu lassen.

Seite zurück Nach oben