Die Festlegung von Höhe und Staffelung der Elternbeiträge durch einen Kita-Träger kann erst erfolgen, wenn dazu mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin Einvernehmen hergestellt wurde.
Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
Änderungen beim Einkommen oder den Familienverhältnissen, die Auswirkungen auf die Bewilligung der Leistung haben, sind dem Amt für Familien und Soziales unverzüglich mitzuteilen.