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Die Festlegung von Höhe und Staffelung der Elternbeiträge durch einen Kita-Träger kann erst erfolgen, wenn dazu mit dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin Einvernehmen hergestellt wurde.

Werden Kostenbeiträge ganz oder teilweise übernommen, erfolgt die Übernahme ab dem Tag, an dem der Antrag bei der Behörde eingegangen ist. Eine rückwirkende Ermäßigung/Übernahme der Kosten ist nicht möglich.

Änderungen beim Einkommen oder den Familienverhältnissen, die Auswirkungen auf die Bewilligung der Leistung haben, sind dem Amt für Familien und Soziales unverzüglich mitzuteilen.

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