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Die Bearbeitung Ihres Vorbescheidsantrages wird von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht. Die Höhe der Vorschusszahlung errechnet sich hierbei nach den voraussichtlich zu erwartenden Gebühren für das Genehmigungsverfahren. Als Vorschuss werden 75 Prozent der zu erwartenden Kosten erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages bis zum Eingang des festgesetzten Betrages ausgesetzt wird.

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