Bodenrichtwerte (Auskunft)
Leistungsbeschreibung
Die Bodenrichtwerte sind die durchschnittlichen Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen.
Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.
In bebauten Gebieten wird der Bodenrichtwert mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.
Bodenrichtwerte werden für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z. B.
- Wohnbauflächen,
- gemischte Bauflächen,
- gewerbliche Bauflächen,
- landwirtschaftliche Flächen.
Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung jährlich zum Stichtag 01.01. ermittelt und beschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es bestehen keine besonderen Voraussetzungen zur Erfragung von Bodenrichtwerten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag für Bodenrichtwerte ist gemäß dem Formular des Landes Brandenburg zu stellen: Formulare Auskunft Bodenrichtwerte.
Welche Gebühren fallen an?
Mündliche Auskünfte zu Bodenrichtwerten bei der Geschäftsstelle sind gebührenfrei. Schriftliche Auskünfte sind gemäß der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte des Landes Brandenburg und deren Geschäftsstellen (Brandenburgische Gutachterausschuss-Gebührenordnung - BbgGAGebO) gebührenpflichtig.