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Die Gebrauchsabnahme ist gebührenpflichtig. Die Höhe richtet sich nach der für diese Amtshandlung in der Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vorgesehene Tarifstelle und ist abhängig vom erforderlichen Zeitaufwand. Die Mindestgebühr beträgt 100,00 Euro.