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Das Regelverfahren ist das (normale) Baugenehmigungsverfahren. Anstelle des (normalen) Baugenehmigungsverfahrens kann auf entsprechenden Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn für die Errichtung und die Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklasse 1 bis 3 einschließlich der zugehörigen notwendigen Stellplätze, notwendigen Abstellplätze für Fahrräder, ihrer Garagen, Nebengebäude und Nebenanlagen das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Voraussetzung für das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ist, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines rechtswirksamen Bebauungsplanes liegt, den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht und die Erschließung gesichert ist (d.h., das Grundstück muss bis zur Fertigstellung Ihres Bauvorhabens erschlossen sein). Die Prüfung durch die Bauaufsichtsbehörde beschränkt sich im genannten Verfahren auf die Festsetzungen des Bebauungsplanes und die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Anforderungen anderer Fachgesetze. Die Prüfung der Übereinstimmung des Vorhabens mit den bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) erfolgt nicht.

Die Bearbeitung Ihres Bauantrages wird von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht. Die Höhe der Vorschusszahlung errechnet sich hierbei nach den voraussichtlich zu erwartenden Gebühren für das Genehmigungsverfahren. Als Vorschuss werden 75 Prozent der zu erwartenden Kosten erhoben.

Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrages bis zum Eingang des festgesetzten Betrages ausgesetzt wird.

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