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Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet in allen bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren nur auf Antrag der Bauherrin oder des Bauherrn (Bauantrag). Der Bauantrag ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in dreifacher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form im Portable Document Format (PDF oder PDF/A) einzureichen. Für die Übergabe in elektronischer Form sind als Datenträger ausschließlich CDs zu verwenden.

Bauvorlagen sind die für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen. Art und Umfang der Bauvorlagen bestimmen sich nach den Regelungen der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV). Zu den Bauvorlagen zählen auch die besonderen Bauvorlagen für eingeschlossene Entscheidungen.

Alle erforderlichen Dokumente finden Sie unter folgendem Link: https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/bauen/index

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