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Das Antragsformular wird direkt in der Fahrerlaubnisbehörde oder dem Einwohnermeldeamt ausgefüllt. Folgende Unterlagen müssen als Originaldokumente eingereicht werden:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • aktuelles Passbild mit biometrischer Erkennung nach Maßgabe der Passverordnung
  • Führerschein
  • ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 zur FeV
  • augenärztliche Untersuchung nach Anlage 6 zur FeV
  • gegebenenfalls den Nachweis über die Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zum Eintrag der Schlüsselzahl 95

zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D, DE:

  • ab dem 50. Lebensjahr einen Funktions- und Leistungstest (nicht älter als 1 Jahr), der bei einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner zu absolvieren ist
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde (Paragraph 30 Absatz 5 BZRG – Belegart 0), welches zuvor bei Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen ist (Zusendung erfolgt direkt an die Fahrerlaubnisbehörde – Gültigkeit: 3 Monate)
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