Die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der festzusetzenden Gebühr richtet sich nach der für diese Amtshandlung in der Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO) vorgesehenen Tarifstelle. Sie ist im Wesentlichen abhängig von der Anzahl der Einheiten (50,00 Euro/Einheit). Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 100,00 Euro und höchstens 2.500 Euro.
Die Ausstellung von Mehrfachfertigungen ist mit dieser Gebühr noch nicht abgegolten. Für Mehrfachfertigungen ist eine gesonderte Gebühr (zwischen 05,00 und 250,00 Euro) zu erheben. Diese ist abhängig vom Verwaltungsaufwand und der Bedeutung für den Antragsteller bzw. der Antragstellerin.