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Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ist kostenpflichtig und ergibt sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) sowie dem entstandenen Verwaltungsaufwand. Sofern mehrere Fahrerlaubnisklassen erworben werden möchten, kann sich die Gebühr erhöhen. Gleiches gilt für eine gewünschte Zusendung des Führerscheins.

Die zu zahlende Gebühr beträgt:

  • 53,20 Euro (mit 1 Begleitperson)
  • 61,70 Euro (mit 2 Begleitpersonen)
  • 70,20 Euro (mit 3 Begleitpersonen)
  • 78,70 Euro (mit 4 Begleitpersonen)
  • 87,20 Euro (mit 5 Begleitpersonen)
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