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Bäume, Hecken, und Feldgehölze stehen entsprechend den Regelungen der Baumschutzverordnung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin (BaumSchVO OPR) als geschützte Landschaftsbestandteile unter besonderem Schutz. Der Schutz soll unter anderem die Erhaltung, Entwicklung beziehungsweise Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts gewährleisten sowie durch die Abwehr schädlicher Umwelteinwirkungen zur Erhaltung und Verbesserung des Kleinklimas beitragen. Entsprechend den Regelungen der Baumschutzverordnung müssen Bäume, Hecken und Feldgehölze vor Bedrohungen durch unsachgemäße Schnittmaßnahmen, Beseitigung, Verletzungen, Stoffeinträge und Bodenverdichtung geschützt werden. Geschütze Gehölze beziehungsweise Teile von diesen zu entfernen, zu zerstören, zu schädigen oder ihren Aufbau wesentlich zu verändern, ist überall im Geltungsbereich der Gehölzschutzverordnung des Landkreises verboten.

Unter bestimmten Bedingungen können aber Ausnahmen von den Verboten erwirkt werden. Insbesondere wenn Grundstückseigentümer:innen oder sonstigen Grundstücksnutzungsberechtigten unzumutbare Nachteile oder Beeinträchtigungen durch das geschützte Gehölz entstehen, können Sie sich an das Sachgebiet Natur und Abfall des Bau- und Umweltamtes Ostprignitz-Ruppin wenden. Auch wenn von Bäumen, Hecken oder Feldgehölze Gefahren für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgehen, können Sie bei uns eine Genehmigung zur Durchführung einer verbotenen Maßnahme beantragen. Die schriftlich ausgestellte Genehmigung kann gegebenenfalls Nebenbestimmungen enthalten.

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