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Die Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gelten in allen Ländern der Europäischen Union und beziehen sich nur auf Tierarten Hund, Katze und Frettchen. Für die Verbringung von Kaninchen, Hamster und Meerschweinchen für Urlaubs- und Reisezwecke ist kein EU-Heimtierausweis erforderlich. Für die Verbringung von Heimvögeln existieren keine europarechtlich einheitlichen Regelungen. 

Beabsichtigen Sie die Einreise in ein Nicht-EU-Land, sollten Sie sich unbedingt mindestens 8 Wochen vor Reiseantritt bei der Botschaft des Zielandes über abweichende Einreiseregelungen für die Verbringung von Heimtieren informieren. 

Reisen Sie innerhalb der EU, dürfen Sie bis zu fünf Heimtiere unter erleichterten Bedingungen verbringen. Für die Verbringung von mehr als fünf Tieren gelten erhöhte Anforderungen entsprechend der auch für den Handel mit Tieren maßgeblichen Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung. Ausnahmsweise können Sie unter folgenden Umständen auch mehr als fünf Tiere für Reisezwecke verbringen: Heimtiere werden für Wettbewerbs-, Ausstellungs- oder Sportveranstaltungszwecke verbracht. Hierfür müssen Sie nachweisen, dass die Tiere mindestens sechs Monate alt sind und für die entsprechende Veranstaltung registriert sind.

Insbesondere für Jungtiere (Welpen) in den ersten 15 Lebenswochen besteht ein generelles Ein- und Durchreiseverbot. 

Weitere Informationen zu den Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU finden Sie hier.

Weitere Informationen zu den Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU) finden Sie hier.

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