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Für die Ausstellung einer Tiergesundheitsbescheinigung erheben wir Gebühren, die nach Art und Umfang der Prüfung variieren.

Es gilt die Verordnung über die Gebühren für öffentiche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbrauchschutz (Gebührenordnung MSGIV - GebOMSGIV).

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