Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist im Rahmen der Aufgabenerfüllung als gesetzliche Fahrerlaubnisbehörde für die Ausstellung von Personenbeförderungsscheinen (Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung) zuständig. Einen Personenbeförderungsschein benötigen alle Personen, die gewerblich, entgeltlich oder geschäftsmäßig maximal acht Fahrgäste befördern wollen. Hierzu zählen Personen, die Fahrgäste im Taxi, Mietwagen oder auch Krankenwagen befördern. Darüber hinaus müssen auch PKW führende Personen im Linienverkehr oder gewerblichen Ausflugs-/Ferienzielverkehr einen Personenbeförderungsschein besitzen.
Die Ausstellung eines umgangssprachlich auch P-Schein genannten Personenbeförderungsscheins setzt voraus, dass die antragstellende Person bereits im Besitz einer allgemeinen Fahrerlaubnis ist. Für die Ausstellung eines Führerscheins zur Fahrgastbeförderung (FzF) müssen Antragstellende Gewähr dafür leisten, dass sie der speziellen Verantwortung bei der Fahrgastbeförderung durch eine gegebenenfalls vorhandene Ortskunde (Taxifahrende) sowie eine gesundheitliche Eignung gerecht werden. Einen Antrag können Sie ausschließlich persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde stellen.
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