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Die Unterstützungsmöglichkeiten und Förderprogramme unterscheiden sich in Abhängigkeit vom Zielland. Eine entsprechende Beratung kann nur im Rahmen eines persönlichen Gespräches gewährleistet werden. Kommen Sie hierfür zu den Sprechzeiten in die Ausländerbehörde des Sachgebiets Öffentliche Ordnung/Ausländerwesen oder vereinbaren Sie telefonisch einen Beratungstermin mit einer zuständigen Ansprechperson.

Alle Rückkehrenden müssen zum Zeitpunkt der Ausreise im Besitz gültiger Reisedokumente (zum Beispiel Nationalpass) sein.

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