Schnelles Internet: Start des "Graue-Flecken-Programms" in OPR
Im Landkreis beginnt der geförderte Glasfaserausbau im Rahmen des Bundesprogramms „Gigabitförderung 2.0“ – auch bekannt als "Graue-Flecken-Programm". Ziel ist es, unterversorgte Adressen mit zukunftsfähiger Glasfaser bis ins Gebäude zu erschließen. Die Umsetzung erfolgt durch das Unternehmen epcan GmbH aus Vreden, das vom Landkreis mit dem Ausbau beauftragt wurde.
Der Ausbau für schnelles Internet betrifft ausschließlich Adressen innerhalb des festgelegten Fördergebiets. Für diese Haushalte wird in den kommenden Wochen zunächst ein offizielles Anschreiben des Landrats versandt, dem sich eine so genannte Nachfragebündelung anschließt. Die Nachfragebündelung ist eine organisierte Abfrage bei allen förderfähigen Haushalten. Es wird dabei nachgefragt, ob eine Teilnahme am geförderten Ausbau erwünscht wird. Dafür erhalten Eigentümer:innen
• ein offizielles Anschreiben des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin
• ein ergänzendes Informationsschreiben der Firma epcan GmbH
Mit diesen Schreiben erhalten Eigentümer:innen die Möglichkeit, eine Gestattungsgenehmigung abzugeben, also die schriftliche Erlaubnis, dass die von der Firma epcan GmbH beauftragte Tiefbaufirma das jeweilige Grundstück betreten darf, um den Glasfaseranschluss bis ins Gebäude verlegen zu können. Ganz wichtig: Es handelt sich nicht um einen Vertrag. Es entstehen keinerlei Kosten und auch keine Verpflichtungen zur Nutzung des Anschlusses.
Landrat Ralf Reinhardt: "Nutzen Sie bitte diese einmalige Chance! Der geförderte Glasfaseranschluss ist kostenlos, vertragsfrei und eine zukunftssichere Investition in Ihre Immobilie. Dafür notwendig ist aber Ihre rechtzeitige Zustimmung. Machen Sie mit und unterstützen Sie den Breitbandausbau für schnelles Internet in unserem Landkreis. Auch Angebote aus dem Bereich des eigenwirtschaftlichen Ausbaus sollten genutzt werden, da in diesen Gebieten das Glasfasernetz nicht gefördert ausgebaut werden kann."
Rückmeldung ist zwingend erforderlich
Nur wer bei der Nachfragebündelung fristgerecht antwortet und die Gestattung zum Betreten des Grundstücks erteilt hat, wird im Rahmen des geförderten Ausbaus an das Glasfasernetz angeschlossen. Ohne eine solche Rückmeldung kann und wird kein Anschluss erfolgen. Die Rückmeldung kann entweder postalisch oder – sobald freigeschaltet – über ein Online-Portal der Firma epcan GmbH erfolgen.
Eigene Adresse prüfen – ganz einfach online
In Kürze wird auf der Webseite der Firma epcan GmbH ein Verfügbarkeitscheck freigeschaltet. Damit können Interessierte mit nur wenigen Klicks überprüfen, ob ihre Adresse zum förderfähigen Ausbaugebiet gehört.
Adressen, die nicht förderfähig sind, können unter Umständen durch einen zur Zeit parallel stattfindenden eigenwirtschaftlichen Ausbau, z. B. durch die Deutsche Telekom, angeschlossen werden. Dazu kann auf der Webseite der Telekom ein Verfügbarkeitscheck genutzt werden. Auch der eigenwirtschaftliche Ausbau wird nur begrenzt und punktuell stattfinden. Grundsätzlich gilt die Empfehlung: Wer die Chance auf einen Glasfaseranschluss hat – ob gefördert oder eigenwirtschaftlich – sollte diese einmalige Gelegenheit nicht ungenutzt verstreichen lassen, denn schnelles Internet ist und bleibt ein wichtiger Zukunftsschlüssel.
Kein doppelter Ausbau – Förderung und Eigenwirtschaft schließen sich aus
Die eigenwirtschaftlichen Ausbaumaßnahmen durch andere Telekommunikationsunternehmen, beispielsweise die Deutsche Telekom, erfolgen unabhängig vom geförderten "Graue-Flecken-Programm" und in anderen Gebieten, gelegentlich kann dies unter Umständen auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite sein.
Dabei gilt: Der geförderte Glasfaserausbau durch die Firma epcan GmbH im Auftrag des Landkreises erfolgt grundsätzlich kostenfrei und ohne Vertrag. Erforderlich ist nur die bereits erwähnte Gestattungsgenehmigung für ein Betreten des Grundstückes durch die Baufirma, die im Auftrag der Firma epcan GmbH tätig ist.
Anders beim eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau. Dieser erfordert in der Regel einen Vertragsabschluss für einen Glasfasertarif, mit dem dann der Hausanschluss erstmalig hergestellt wird. Das ist zwar durch die Tarife insoweit kostenpflichtig, aber in den meisten Fällen vergleichbar mit den Kosten, die bereits jetzt bei einem herkömmlichen DSL-"Kupferkabel"-Tarif fällig wurden. Auch bei einem eigenwirtschaftlichen Ausbau ist eine Gestattung zum Betreten des Grundstücks durch die Eigentümer:innen erforderlich. Als Zukunftsinvestition ist die eigenwirtschaftliche Anschlussmöglichkeit durchaus empfehlenswert.
Ein doppelter Glasfaserausbau - also gefördert und eigenwirtschaftlich - ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das bedeutet: Es wird daher entweder gefördert oder eigenwirtschaftlich ausgebaut. Beides zusammen geht nicht, auch besteht kein Wahlrecht zwischen beiden Ausbauformen.
Geförderter Ausbau – persönliche Beratung vor Ort
Im Rahmen des geförderten Glasfaserausbaus wird die Firma epcan GmbH in den kommenden Wochen so genannte Glasfasertage im gesamten Landkreis organisieren. Dabei wird es Infostände und eine persönliche Beratung vor Ort geben. Die Termine sind auf den Webseiten des Landkreises Ostprignitz-Ruppin sowie der Firma epcan GmbH (www.epcan.de) zu finden.
Auch die Ortsvorsteher:innen der Gemeinden wurden bereits über die aktuelle Phase des Ausbauprogramms in ihrem Bereich informiert. Sie stehen ebenfalls als Ansprechpersonen zur Verfügung.
Bei der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin ist Rita Merkert Ansprechpartnerin für Fragen rund um das Thema Glasfaserausbau. Frau Merkert ist telefonisch erreichbar unter der Nummer 03391 / 688 – 1113 oder per E-Mail an rita.merkert@opr.de.
Weitere Informationen zum Breitbandausbau in unserem Landkreis