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Für öffentliche-rechtliche Namensänderungen erheben wir Gebühren. Die zu zahlende Gebühr ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem Umfang der Prüfung:
- Bei Änderung eines Familiennamens: zwischen 2,50 Euro–1.022,00 Euro
- Bei Änderung eines Vornamens: zwischen 2,50–255,00 Euro