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Für öffentliche-rechtliche Namensänderungen erheben wir Gebühren. Die zu zahlende Gebühr ist einkommensabhängig und richtet sich nach dem Umfang der Prüfung:

  • Bei Änderung eines Familiennamens: zwischen 2,50 Euro–1.022,00 Euro
  • Bei Änderung eines Vornamens:  zwischen 2,50–255,00 Euro 
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