Sprungziele
Seiteninhalt

Welche Unterlagen Sie für die Erteilung bzw. Verlängerung des Aufenthaltstitels vorzulegen haben, ist von dem beabsichtigten Aufenthaltszweck abhängig und wird Ihnen gerne in einem Beratungsgespräch ausführlich erläutert. Bitte bringen Sie bereits zum Termin Ihren gültigen Nationalpass mit. Ein Aufenthaltstitel wird nur auf Antrag erteilt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Antragsformulare erhalten Sie im Beratungsgespräch.

Achtung: Die Ausländerbehörde kann ab sofort nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Termine können Sie unter auslaenderbehoerde@opr.de vereinbaren. Aus der Ukraine vertriebene Personen nutzen bitte die Adresse abhukraine@opr.de.

Der Antrag zur Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit kann ab sofort auch online gestellt werden: Online-Antrag Aufentaltstitel. Die Möglichkeit des Online-Antrags besteht vorerst nur für Titel, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erworben werden sollen.

Seite zurück Nach oben