Sprungziele
Seiteninhalt

Entsprechend den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) benötigen ausländische Personen für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland einen Aufenthaltstitel. Der Aufenthaltstitel wird für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt, regelt die Aufenthaltsrechte der eingereisten Ausländer:innen und weist sie gegenüber öffentlichen Stellen der Bundesrepublik Deutschland aus. Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet fünf befristete und zwei unbefristete Aufenthaltstitel: Die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte und das Visum werden befristet erteilt. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU und die Niederlassungserlaubnis sind für den unbefristeten Aufenthalt bestimmt.

Für die Erteilung und Verlängerung von als Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragten Aufenthaltstiteln ist in Ostprignitz-Ruppin die Ausländerbehörde im Amt für öffentliche Sicherheit und Verkehr zuständig. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels in Form eines Visums erfolgt regelmäßig durch eine deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat), wobei in Verfahren von beabsichtigten längerfristigen Aufenthalten die Ausländerbehörde beteiligt wird. Allgemeine Informationen zur Visumbeantragung sowie Ausführungen zum Visum für kurzfristige Aufenthalte bis zu 90 Tagen (Schengen-Visa ) und zu nationalen Visa (für längerfristige Aufenthalte über 90 Tage) erhalten Sie hier. Die Erteilung und Verlängerung anderer Aufenthaltstitel erfolgt durch den Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

Ausgenommen von den Regelungen des Aufenthaltsgesetzes und während des Aufenthalts in Deutschland nicht auf einen Aufenthaltstitel angewiesen sind folgende Personengruppen:

  • Staatsangehörige aller Staaten der Europäischen Union
  • Staatsangehörige der Schweiz
  • Staatsangehörige verschiedener Nationen (für Kurzaufenthalte wie Urlaube)
  • Asylbewerbende zur Durchführung des Asylverfahrens

 

Die Ausländerbehörde kann ab sofort nur nach vorheriger Terminvereinbarung besucht werden. Termine können Sie unter abhtermin@opr.de vereinbaren.

Seite zurück Nach oben