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Die Abfallgebühr setzt sich aus der Behälteranschlussgebühr, dem Grundbetrag und der Entleerungsgebühr zusammen. Die Behälteranschlussgebühr und der Grundbetrag werden nach der Anzahl und der Größe der auf dem Grundstück zugelassenen Restabfallbehälter erhoben. Die Bemessung des bereitgestellten Volumens der Restabfallbehälter erfolgt entsprechend der Anzahl der Personen, die auf dem Grundstück gemeldet sind, wobei ein Volumen von zehn Litern pro Woche und Person unter Berücksichtigung eines 14-tägigen Entleerungsrhythmus zugrunde gelegt wird.

Die Berechnung der Leerungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und Größe der Restabfallbehälter sowie der Häufigkeit der Leerungen. Grundsätzlich werden mindestens vier Leerungen jährlich zugrunde gelegt. Dieses gilt auch, wenn tatsächlich weniger Leerungen stattfinden. Beim Bioabfallbehälter werden nur die tatsächlichen Leerungen je Behältergröße abgerechnet.

Alle aktuellen Gebührensätze sind in der Abfallgebührenübersicht aufgeführt.

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