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Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für den Anschluss von Feriengrundstücken, Gartengrundstücken, Erholungs- und Wochenendgrundstücken an die öffentliche Abfallentsorgung zuständig. Eigentümer:innen oder Pächter:innen solcher Grundstücke, die nicht ständig bewohnt und nur zum zeitweiligen Aufenthalt bestimmt sind (sogenannte vorübergehend genutzte Objekte) und auf denen Abfall anfallen kann, sind verpflichtet, ihr Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen. Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz oder ähnliche Anlagen sind vom Anschlusszwang ausgenommen, können sich aber freiwillig an die Abfallentsorgung anschließen.

Der Anschluss erfolgt in der Regel mittels eines Restabfallbehälters. Weiterhin besteht die Möglichkeit, eine Blaue Tonne (für Papier, Pappe und Kartonagen), eine Gelbe Tonne (für Leichtverpackungen aus Metall, Kunststoff, und Verbundstoffen) und/oder einen Bioabfallbehälter zu beantragen.

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