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Ausgenommene Leistungen
Die für einen gewerblich genutzten Restabfallbehälter erhobenen Abfallgebühren berechtigen nicht zur Inanspruchnahme folgender Leistungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers: Sperrmüllentsorgung, Entsorgung gefährlicher Abfälle und Entsorgung von Altpapier.

Gemeinsame Entsorgung von privatem und gewerblichem Restabfall
Wenn Sie einen für privaten Haushaltsmüll genutzten Restabfallbehälter auf Ihrem Grundstück haben und nur einen geringen Anteil gewerblichen Abfall verursachen, können Sie diesen auch in dem für private Abfälle bereitgestellten Behälter entsorgen. Dabei ist darauf zu achten, dass für den jeweiligen privaten Haushalt entsprechend der gemeldeten Personen ein Mindestbehältervolumen vorgehalten werden muss. In diesem Fall setzt sich die Abfallgebühr aus der Behälteranschlussgebühr, dem Grundbetrag und der Entleerungsgebühr zusammen. Ein formloser Antrag auf gemeinsame Entsorgung vom privatem Restabfall und geringem, gewerblichen Restabfall kann schriftlich per Post, Fax oder E-Mail gestellt werden.

Zusätzliche kostenpflichtige Angebote
Erzeuger:innen und Besitzer:innen von gewerblichen Restabfällen sind verpflichtet, die Getrenntsammlung der einzelnen Abfallfraktionen einzuhalten. Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger bietet dabei folgende kostenpflichtige Angebote an:

  • Maximal 2.000 Kilogramm gefährlicher Abfälle wie Asbest, Teerpappe oder Dämmmaterialen können  jährlich an einer der Abfallabnahmestellen des Landkreises zur ordnungsgemäßen Entsorgung gebracht werden.
  • Sonstige gefährliche Abfälle holt das Schadstoffmobil bei Bedarf am gewerblichen Standort ab. Anmeldeformular und Gebühren sind den verlinkten Dokumenten zu entnehmen.

Für rein pflanzliche Bioabfälle können auch Bioabfallbehälter im gewerblich genutzten Bereich angefordert werden. Entsprechende Formulare finden Sie unter den verlinkten Dokumenten. Alte Lebensmittel, Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft oder deren Mischung mit alten Lebensmitteln dürfen nicht über diese Bioabfallbehälter entsorgt werden. Diese müssen durch ein zugelassenes oder registriertes Unternehmen gesondert entsorgt werden.

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