Die Bereitstellung eines Restabfallbehälters zur Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle erfolgt, wenn Sie an dem anzuschließenden Grundstück einer angemeldeten freiberuflichen oder gewerblichen Tätigkeit nachgehen, die Niederlassung, Zweigniederlassung oder Betriebsstätte einer Körperschaft eröffnen (beispielsweise Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltung), oder dort sowohl Ihren ständigen Wohnsitz haben als auch einer angemeldeten gewerblichen Tätigkeit nachgehen.
Die Voraussetzungen zur Nutzung eines gewerblichen Restabfallbehälters gelten auch, wenn Sie am Grundstück einer Tätigkeit nachgehen, die eine Pflegeerlaubnis oder eine kassenärztliche Zulassung erfordert.