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04.09.2024

Rheinsberger Rhin ab 9. September 2024 gesperrt

Die Befahrung des Rheinsberger Rhins mit muskelkraftbetriebenen Wasserfahrzeugen wird ab Montag, 9. September 2024, aufgrund eines zu geringen Wasserstandes bis auf Weiteres nicht mehr gestattet. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde hin. Grundlage ist die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Rheinsberger Rhin und Hellberge" des Landes Brandenburg.  

Nach den Beobachtungen des Landesamtes für Umwelt (LfU) sowie des zuständigen Gewässerunterhaltungsverbandes "Oberer Rhin/Temnitz“ steht in Kürze nicht mehr genug Wasser im Rheinsberger Rhin zur Verfügung, um ein schadloses Befahren des Fließgewässers zu gewährleisten. Vor dem Hintergrund einer hohen Verdunstung und ausbleibender Niederschläge in ausreichender Menge wird aktuell der Abfluss aus der Rheinsberger Seenkette in den Rheinsberger Rhin vom Bewirtschafter des Wehres an der Obermühle in Rheinsberg reduziert. Damit wird der Pegel an der Obermühle ab dem 9. September 2024 unter die nach der Verordnung über das Naturschutzgebiet "Rheinsberger Rhin und Hellberge" des Landes Brandenburg zulässige Marke von 65 Zentimetern fallen. Mit dem Unterschreiten dieser Marke ist das Befahren des Rheinsberger Rhins nicht mehr gestattet.

Verordnung über das Naturschutzgebiet “Rheinsberger Rhin und Hellberge“

Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von rund 978 Hektar und gilt unter anderem als Lebens- beziehungsweise Rückzugsraum wild lebender Tierarten, insbesondere als Brutgebiet für Greif-, Wasser- und Watvögel und als Wanderungs- und Laichgebiet für Fische, darunter besonders geschützte Arten.

Weitere Informationen zum NSG “Rheinsberger Rhin und Hellberge“ (Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg)

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