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Die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rheinsberg vom 8. Juli 2024 muss wiederholt werden und wird voraussichtlich am 12. August 2024 stattfinden. Das hat die untere Kommunalaufsichtsbehörde des Landkreises Ostprignitz-Ruppin mitgeteilt. Vorausgegangen war eine Anhörung der Stadt Rheinsberg durch die Kommunalaufsicht.

Dabei hat sich der Sachverhalt bestätigt, dass weder die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 8. Juli 2024 nach Maßgabe der Brandenburgischen Kommunalverfassung unterbrochen wurde, noch eine öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Folgesitzung vom 15. Juli 2024 entsprechend den Regelungen der Hauptsatzung für die Stadtverordnetenversammlung erfolgte. Das bedeutet, dass alle in der Sitzung vom 15. Juli 2024 von der Stadtverordnetenversammlung gefassten Beschlüsse im Sinne von Abstimmungen und Wahlen wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz unwirksam sind.

Vor diesem Hintergrund hat die untere Kommunalaufsichtsbehörde der Stadt Rheinsberg aufgetragen, dass die Stadtverordnetenversammlung zu einer Sitzung für den 12. August 2024 einberufen wird. Laut einer Mitteilung hat sich der Ältestenrat der Stadtverordnetenversammlung bei einer Erörterung des Sachverhalts am 24. Juli 2024 bereits auf die Einberufung einer solchen Sitzung an diesem Tag verständigt.

In der für den 12. August 2024 einzuberufenden Sitzung sind alle in der ursprünglich konstituierenden Sitzung vom 8. Juli 2024 gefassten Beschlüsse im Sinne von Abstimmungen und Wahlen aufzuheben und erneut zu fassen. Über die Einberufung und die öffentliche Bekanntmachung unter ordentlicher Ladungsfrist hat die Stadt Rheinsberg unverzüglich Bericht zu erstatten. Sollte der Bericht nicht rechtzeitig vorliegen, wird die untere Kommunalaufsichtsbehörde ihr Beanstandungsrecht ausüben.

Geäußerte Beschwerden darüber, dass die untere Kommunalaufsichtsbehörde die Presse und damit die Öffentlichkeit am 17. Juli 2024 über die Vorgänge in Rheinsberg informiert hat, sind haltlos. An den Vorgängen in Rheinsberg bestand und besteht sehr wohl ein erhebliches öffentliches Interesse und somit ein Informationsanspruch der Presse nach dem Landespressegesetz, dem sich auch eine Kommunalaufsichtsbehörde nicht entziehen kann. 

Vertreterinnen und Vertreter der Presse haben sowohl an der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 8. Juli 2024 als auch an der Folgesitzung vom 15. Juli 2024 teilgenommen und Fragen gestellt. Auch gab es entsprechende Anfragen und Beschwerden von Stadtverordneten sowie von Bürgerinnen und Bürgern. Außerdem stand ein gezielt in sozialen Medien gestreuter Vorwurf der „Willkür“ im Raum. Mit der am 17. Juli 2024 veröffentlichten Pressemitteilung wurde durch die untere Kommunalaufsichtsbehörde klargestellt, dass in Zusammenhang mit den beiden Sitzungen der Rheinsberger Stadtverordnetenversammlung schwerwiegende Verstöße gegen die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vorliegen und dargestellt, welche Maßnahmen zu treffen sind, um weiteren Schaden von der Stadt Rheinsberg abzuwenden. Deshalb musste die Tätigkeit der Kommunalaufsicht über die reine Beratungsaufgabe gemäß Kommunalverfassung hinausgehen. Dieser Standpunkt der Kommunalaufsicht ist auch gegenüber dem Innenministerium des Landes Brandenburg erläutert worden.

02.08.2024 
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