Der Ausdruck ist notwendig, da für diese Seite eine Unterschrift benötigt wird. Die ausgedruckte und unterschriebene Seite wird danach an das Amt für Familien und Jugend gesendet.
Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UhVorschG) können beantragt werden
• von Alleinerziehenden, wenn der andere Elternteil keinen, nur teilweisen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt
• für Kinder mit noch ungeklärter Vaterschaft, vorausgesetzt die antragstellende Person wirkt bei der Feststellung der Vaterschaft aktiv mit
• von Alleinerziehenden aus anderen EU-Staaten und der Schweiz mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland
• für Ausländer:innen aus anderen Staaten gelten besondere Voraussetzungen
Über den nachfolgenden Link sind weitere Information sowie das Online-Angebot zum Unterhaltsvorschuss auf der Webseite des Amtes für Familien und Jugend beim Landkreis OPR abrufbar:
Sachgebiet Amtsvormundschaften, Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss / Landkreis Ostprignitz-Ruppin
Direkt zum Online-Angebot für Unterhaltsvorschuss:
Unterhaltsvorschuss online (unterhaltsvorschuss-online.de)