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Für die Beurkundung werden Gebühren entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung des Landkreises Ostprignitz-Ruppin in Angelegenheiten der Selbstverwaltung erhoben. Die Gebühren i. H. v. zurzeit 24,00 € pro Beurkundung werden mit der Beurkundung sofort fällig und können direkt gezahlt werden.

Die Gebühr kann ermäßigt werden, wenn Sie einen entsprechenden Nachweis vorlegen (Punkt 2.3. Gebührentarif zur Verwaltungskostensatzung des Landkreises Ostprignitz- Ruppin). Dazu zählen zum Beispiel die aktuellen Bescheide über die Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder über die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

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