Sozialleistungen für Asylbewerbende und Geflüchtete
Nr. 54Leistungsbeschreibung
Flüchtlinge haben während des Asylverfahrens einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Wenn Asylbewerbende gemäß des Königsteiner Schlüssels in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin verteilt und hier in eine Flüchtlingsunterkunft untergebracht werden, können sie beim Sachgebiet Besondere Dienste/Asyl Asylbewerberleistungen als Unterstützung zum Lebensunterhalt beantragen, wenn auf Grund der persönlichen Situation oder des Aufenthaltsstatus kein bzw. nicht genügend Einkommen erwirtschaftet werden kann.
Beratung und Unterstützung erhalten Asylsuchende von den Migrationssozialarbeiter*innen in den Flüchtlingsunterkünften des Landkreises Ostprignitz-Ruppin.
Leistungsberechtigte Asylsuchende können Asylbewerberleistungen beziehen, um mit diesen unter anderem die Kosten für allgemeine Grundbedürfnisse sowie für ihren persönlichen Bedarf abzudecken. Da die Leistungsberechtigten in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, können außerdem Behandlungskosten bei Erkrankung, Schwangerschaft und Geburt auf Antrag übernommen werden. Einzelfallabhängig kann auch eine Kostenübernahme für die Unterbringung in einer eigenen Wohnung bewilligt werden.
Ziel der Leistungsgewährung ist es Flüchtlingen die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Deutschland zu vereinfachen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Asylsuchende, die sich tatsächlich im Bundesgebiet Deutschland aufhalten, in einem laufenden Asylverfahren sind bzw. abgelehnt wurden und damit im Besitz einer Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung sind, können Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen.
Anerkannte Flüchtlinge sind mit Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht länger leistungsberechtigt im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes und fallen unmittelbar in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenters (ALG II) oder können Grundsicherung im Alter und bei Vorliegen einer Erwerbsminderung beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Asylbewerberleistungen
- Ausweisdokumente (Personalausweiskopie o.ä.)
- Zuweisungsentscheidung der Zentralen Ausländerbehörde
- Nachweis Taschengeldzahlung der Zentralen Ausländerbehörde
- gegebenenfalls weitere Unterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Es werden keine Gebühren erhoben.
Was sollte ich noch wissen?
Mit der Gewährung von Asylbewerberleistungen verpflichten sich die Leistungsempfangenden auch Auflagen zu erfüllen. Diese erfüllen sie durch die Teilnahme an Integrationskursen, gemeinnützigen Tätigkeiten sowie an Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen.
Für folgende notwendige Bedarfe können Grundleistungen gewährt werden:
- Ernährung
- Unterkunft und Heizung
- Kleidung
- Gesundheitspflege
- Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
- erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
- erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einem Aufenthaltsstatus haben ergänzend auch die Möglichkeit Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter in Anspruch zu nehmen.
Für die ersten 15 Monate des Aufenthaltes erfolgt die Bemessung der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ab dem 16. Monat des Aufenthalts in der Bundesrepublik erhalten Leistungsempfangende eine Anpassung an die Sozialleistungen entsprechend des SGB XII, wenn sie nicht durch Rechtsmissbrauch oder durch Angabe falscher Tatsachen ihre Aufenthaltsdauer beeinflusst haben.
Die Gewährung von Leistungen ist abhängig vom Aufenthaltsstatus. In bestimmten Fällen können Leistungen durch Kürzungen sanktioniert werden.