Die gesetzlich vorgeschriebenen zahnärztlichen Reihenuntersuchungen (ZRU) für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre erfolgen einmal jährlich in Kindertagesstätten, Tagespflegeeinrichtungen und Schulen. Sie dienen der Prävention und Früherkennung von Zahnschäden sowie Kiefer- und Gebissfehlentwicklungen. Gleichzeitig ist es das Ziel die Motivation zum eigenverantwortlichen und regelmäßigen Zahnarztbesuch sowie -pflege zu steigern. Sorgeberechtigte werden über das Ergebnis und im Bedarfsfall über zahnärztliche Folgebehandlung ihres Kindes informiert.
An allen Förder- und ausgewählten Grundschulen finden zudem 2x jährlich vorbeugende Maßnahmen in Form von Fluoridierungen statt. Voraussetzung hierfür ist das Einverständnis der Sorgeberechtigten.