Sprungziele
Seiteninhalt

Wenn du dich für die kommunalpolitischen Strukturen der Bundesrepublik interessierst und wissen möchtest, wie eigentlich politische Entscheidungen gesetzeskonform umgesetzt werden, dann solltest du dich um eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte:r bewerben. Hier vermitteln wir dir, welche Aufgaben innerhalb der kommunalen Selbstverwaltung der Landkreis vertreten durch den Kreistag wahrnimmt und wie die Beschlüsse durch die Mitarbeiter:innen der Kreisverwaltung umgesetzt werden. Du lernst die verschiedenen Ämter und Sachgebiete der Kreisverwaltung kennen und unterstützt unser Team bereits tatkräftig bei der Berechnung von Gehältern, der Durchführung von Maßnahmen zum Umwelt- und Verbrauchschutz oder bei der Beratung von Bürgerinnen und Bürgern.

Verwaltungsfachangestellte:r der Fachrichtung Kommunalverwaltung ist ein 3-jähriger dualer anerkannter Ausbildungsberuf im öffentlichen Dienst gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellte:r vom 19. Mai 1999.

Die Berufsausbildung gliedert sich in:

  • Berufsschulunterricht am Oberstufenzentrum Ostprignitz-Ruppin in Neuruppin: Der Berufsschulunterricht findet im Blockunterricht statt, in der Regel eine Woche im Monat, insgesamt ca. 880 Stunden.
  • Zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung wird durch die Brandenburgische Kommunalakademie eine dienstbegleitende Unterweisung durchgeführt. Die dienstbegleitende Unterweisung erfolgt an einzelnen Wochentagen in den Räumlichkeiten des Landkreises Ostprignitz-Ruppin, insgesamt ca. 500 Unterrichtsstunden.
  • Fachpraktische Ausbildung in den verschiedensten Fachämtern der Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin.

1. und 2. Ausbildungsjahr

Ausbildung in unserer Verwaltung:

  • Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes
  • Berufsbildung
  • Haushaltswesen
  • betriebliche Organisation
  • Rechnungswesen
  • Beschaffung
  • Personalwesen
  • allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
  • Methodik und Technik der Rechtsanwendung
  • Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Bürgerliches Recht

Ausbildung in der Berufsschule:

  • die eigene Berufsausbildung mitgestalten
  • die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen
  • Güterbeschaffung rechnergestützt vorbereiten
  • Verträge zur Güterbeschaffung schließen und erfüllen
  • Personalvorgänge zielorientiert mitgestalten
  • Rechtsgrundlagen zur Ermittlung von Einkommen im öffentlichen Dienst anwenden und Arbeitsentgelte berechnen
  • Bestände und Wertströme im System der doppelten Buchführung erfassen und dokumentieren
  • Verwaltungsleistungen wirtschaftlich erstellen und kundenorientiert anbieten
  • Verwaltungsverfahren bürgerfreundlich durchführen
  • Rechtseingriffe verwaltungsmäßig vorbereiten, durchführen und überprüfen

Zwischenprüfungen in der Mitte des 2. Ausbildungsjahres

3. Ausbildungsjahr

Ausbildung in unserer Verwaltung (fachrichtungsspezifisch):

  • fallbezogene Rechtsanwendung
  • Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts
  • Kommunalrecht
  • Kommunikation und Kooperation
  • Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre
  • Betriebliche Organisation

Ausbildung in der Berufsschule:

  • Vertiefen der Kenntnisse aus dem 2. Ausbildungsjahr
  • Aufgaben der gewährenden Verwaltung bearbeiten
  • öffentliche Leistungen in alternativen rechtlichen Formen erbringen
  • öffentliche Leistungen finanzwirtschaftlich kontrollieren und steuern
  • staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen

Abschlussprüfungen im 3. Ausbildungsjahr

Arbeitsgebiet für Verwaltungsfachangestellte

  • beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit
  • kooperieren mit internen und externen Stellen
  • verfügen über Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen
  • beschaffen und bewirtschaften Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten
  • planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich
  • bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme
  • erheben und verarbeiten Daten und werten diese aus
  • ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an
  • bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte
  • wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit und bearbeiten Zahlungsvorgänge
  • nehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen wahr
  • bereiten Sitzungen kommunaler Beschlussgremien vor und sind an der Umsetzung der Beschlüsse beteiligt
  • treffen Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes - und kommunalem Ortsrecht und führen sie durch
  • übernehmen Verwaltungsaufgaben im Bereich kommunaler Wirtschafts-, Struktur- und Kulturförderung
  • erledigen kaufmännische Aufgaben in kommunalen Verwaltungsbetrieben, Eigenbetrieben und Eigengesellschaften
  • bearbeiten Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen

Dokumente

Seite zurück Nach oben