Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg weist darauf hin, dass Eigentümer:innen verpflichtet sind, über den Abbruch von Wohngebäuden Auskunft zu geben. Beim Abbruch von Wohngebäuden mit mehr als 1.000 m³ geschieht dies im Rahmen der Abbruchanzeige.
Bei Gebäuden unter 1000 m³ Wohnraum sind die entsprechenden Auskünfte direkt dem Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitzuteilen. Nähere Informationen finden Sie in den beigefügten Dokumenten. Die Dienstleistung der Abbruchanzeige finden Sie hier.