Hinweise der unteren Naturschutzbehörde für Sammlerinnen und Sammler
Bei feucht-warmer Witterung haben sie wieder Hochkonjunktur, die Pilze in unserer Region. In diesem Zusammenhang weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises auf die geltenden Vorschriften und Regeln beim Sammeln von Pilzen hin. Denn Pilze übernehmen wichtige Funktionen für ein intaktes Wald-Ökosystem. Sie versorgen Waldbäume mit Wasser und Nährstoffen, sind Nahrung für viele Tiere und bieten Lebensraum für Insekten und Kleinstlebewesen.
Was gilt es zu beachten?
Jede Person darf Pilze aus der Natur an Stellen entnehmen, die keinem Sammelverbot in Schutzgebieten oder Betretungsverbot unterliegen, sofern sie nicht nach Bundesrecht zu den geschützten Arten gehören. Nachfolgend eine Übersicht der geschützten und beliebten Speisepilze, die gemäß Bundesartenschutzverordnung nur in geringen Mengen für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen:
- Birkenpilze
- Brätlinge
- Morcheln
- Pfifferlinge
- Rotkappen
- Schweinsohr
- Steinpilz
Das gewerbsmäßige Sammeln von Pilzen (z.B. für Straßenverkäufe), die keinem besonderen Schutz unterliegen, bedarf des Einverständnisses des Eigentümers bzw. der Gestattung des Waldbesitzers und ist der unteren Naturschutzbehörde zur Genehmigung anzuzeigen. Dazu auch die Hinweise des Landkreises zur Genehmigung der gewerbsmäßigen Entnahme zur Be- oder Verarbeitung von Pflanzen.
Beim Pilzesammeln selbst gilt es außerdem, die nachfolgenden Regeln zu berücksichtigen, damit die Pilzflora geschützt bleibt:
- zu junge und alte Pilze stehen lassen
- giftige Pilze nicht zerstören
- Pilze vorsichtig aus dem Boden drehen oder abschneiden
- im Boden entstandene Löcher wieder mit Humus verfüllen
- Pilze am besten schon am Fundort reinigen
Für weitere Tipps, Hinweise oder eine Beratung, auch was die Bestimmung von Pilzen angeht, können spezielle Pilzberater:innen angefragt werden. Die Kontaktdaten sind auf der Webseite des Brandenburgischen Landesverbands der Pilzsachverständigen e.V. gelistet.