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Antragsberechtigt sind öffentliche Träger (Städte, Ämter, Gemeinden), anerkannte freie Träger der Jugendhilfe, Jugendverbände und Jugendgruppen, sonstige Vereine und Gruppen (z. B. Sport- und Kulturvereine, Parteien, Jugendfeuerwehren etc.) sowie regionale Kreis- und Jugendringe. 

Gefördert werden Projekte, Angebote und Maßnahmen, die sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 6 bis unter 27 Jahren richten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin haben. Die Projekte, Angebote und Maßnahmen müssen die Vorgaben der Richtlinie zur Jugendförderung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin umsetzen und dürfen grundsätzlich keine Personen der genannten Zielgruppe ausschließen. Anträge müssen 6 Wochen vor Beginn des Projekts/der Maßnahme bei der zuständigen Kommune eingereicht werden.

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