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Die Mitwirkungszeiten von Kindern und jugendlichen Vollzeitschulpflichtigen bei Veranstaltungen variieren entsprechend der Art der Veranstaltung.

Theatervorstellungen:

  • Kinder unter 6 Jahren: Teilnahme an Theaterveranstaltungen verboten
  • Kinder ab 6 Jahren: max. 4 Stunden täglich zwischen 10:00 bis 23:00 Uhr

Musik- und Tanzaufführungen, Werbe-, Film-, Hörfunk- und TV-Veranstaltungen:

  • Kinder von 3 bis 6 Jahren: max. 2 Stunden täglich zwischen 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Kinder von 6 bis 15 Jahren und jugendliche Vollzeitschulpflichtigen: max. 3 Stunden täglich zwischen 08:00 bis 22:00 Uhr (halbstündige Pause nach 2 Stunden erforderlich)
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