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Wer im Landkreis Ostprignitz-Ruppin Bienen verbringen möchte hat dies dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft anzumelden.

Wenn Sie eine Bienenhaltung im Landkreis Ostprignitz-Ruppin beginnen, dann melden sie sich durch Einreichen des aufgefüllten Tierhaltermeldebogens beim Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft an. Wenn Sie Ihre Bienen dabei von einem anderen Bienenhalter im Landkreis beziehen, sind alle Formalien erfüllt und sie brauchen nichts weiter tun. Wenn die Bienen aus einem anderen Landkreis oder Bundesland stammen, dann ist eine beglaubigte Kopie der gültigen Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung dem Tierhaltermeldebogen beizulegen. Die Bescheinigung muss auf die/den vorherigen Halter:in ausgestellt sein. Wenn die Bienen aus dem Ausland stammen, dann muss am Versandort beim dort zuständigen Veterinäramt eine „TRACES-Bescheinigung“ eingeholt werden, die den Bienen beim Transport beigelegt wird. Nach Ankunft der Bienen bewahren Sie diese Bescheinigung auf und legen sie bei Aufforderung dem Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft vor.

Wenn die Bienen nur temporär für bestimmte Blütentrachten in den Landkreis einwandern oder umherwandern, dann müssen sie zum einen mit dem Grundstücksbesitzer die Möglichkeit dort einen Bienenstand aufzustellen abklären und zum anderen ihre Wanderung (im Regelfall bis zum 1. April des betreffenden Jahres) beim amtlich bestellten Wanderobmann des Landkreises registrieren lassen. Dort reichen sie auch, sofern erforderlich, im Regelfall einen Monat vor Verbringen der Völker ihre auf sie ausgestellte und gültige Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung im Original oder als beglaubigte Kopie ein.

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