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Die amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Bienenseuche. In bestimmten Fällen benötigen Bienenhalter:innen eine Bescheinigung, dass ihr Bestand nicht von dieser Seuche betroffen ist. Die „Bienenseuchenfreiheitsbescheinigung“ nach § 5 Bienenseuchenverordnung (BS-VO) wird in Brandenburg auf Grundlage einer bakteriologischen Untersuchung eines akkreditierten Labors, im Regelfall des Landeslabors Berlin-Brandenburg, erstellt.

Die der Untersuchung vorausgehende Probenentnahme erfolgt ausschließlich durch amtlich beauftragte Bienensachverständige oder Amtstierärzte. Eigens gezogene Futterkranzproben oder Honigproben und Untersuchungsergebnisse aus anderen Laboren sind nur als Eigenkontrollen durch das Amt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft zu werten.

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