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Um Landespflegegeld für Blinde oder Gehörlose erhalten zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Schwerbehindertenausweis mit den entsprechenden Merkzeichen Bl oder Gl
- Antrag auf Gewährung von Pflegegeld (LpflGG)
Bei der Beantragung dieses Schwerbehindertenausweises sind wir Ihnen gern beratend und beim Ausfüllen des Antrages behilflich.
Für eine Erstberatung können Sie gerne persönlich Kontakt mit unserer Bürger:innenberatung aufnehmen.