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Das Amt für Familien und Soziales wirbt für das "Budget für Arbeit"

Mit einem neuen Flyer informiert das Amt für Familien und Soziales über die Möglichkeiten, die das Budget für Arbeit zu bieten hat. © LK OPR
Mit einem neuen Flyer informiert das Amt für Familien und Soziales über die Möglichkeiten, die das Budget für Arbeit zu bieten hat. © LK OPR

Mehr Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren - dieses Ziel soll unter anderem mit dem "Budget für Arbeit" (BfA) erreicht werden. Allerdings wird diese Fördermöglichkeit noch zu wenig genutzt. Vorab einige Zahlen: In Brandenburg gibt es 28 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), in denen im Jahr 2019 knapp 11.500 Personen tätig waren. Von rund 171.000 Firmen in ganz Deutschland beschäftigten knapp 61.000 Betriebe noch zu wenig Menschen mit Beeinträchtigungen, 44.000 Unternehmen hatten gar keine Menschen mit Behinderung unter ihren Mitarbeitenden. Im Jahr 2015 wechselten im Land Brandenburg lediglich rund 20 Beschäftigte aus einer WfbM auf den ersten Arbeitsmarkt. Somit liegt die Vermittlungsquote bei unter einem Prozent. Zugleich ist bei den Neuaufnahmen in eine WfbM in der Altersgruppe der 41- bis 50-Jährigen ein Anstieg um 2,5 Prozent auf insgesamt 18 Prozent der Beschäftigten, bei den 51- bis 60-Jährigen sogar ein Plus um 7,3 Prozent auf insgesamt 14 Prozent der Beschäftigten in einer WfbM zu verzeichnen. Dabei sind die Werkstätten nicht die einzige Möglichkeit für Menschen mit Beeinträchtigungen, am Arbeitsleben teilzuhaben. So können etwa die Leistungen des "Budgets für Arbeit" mit dazu beitragen, die Inklusion am Arbeitsmarkt voranzubringen und eine Alternative zu den Tätigkeiten in einer WfbM darstellen. Allerdings wurden in den Jahren zwischen 2018 und 2021 in ganz Deutschland nur rund 1.000 Anträge für ein BfA gestellt. Auch aus diesem Grund wirbt das Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin für das BfA-Angebot, unter anderem mit einem neuen Info-Flyer.  

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis für das "Budget für Arbeit" gehören Menschen mit Beeinträchtigungen, welche das Recht auf Leistungen nach § 58 SGB IX (Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen) haben, also eine Werkstatt für behinderte Menschen besuchen dürfen, aber gerne auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig wären. Um die BfA-Leistungen beantragen zu können, muss den Menschen mit Beeinträchtigungen ein konkretes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsangebot vorliegen, das eine tarifvertragliche oder ortsübliche Entlohnung vorsieht und nicht unterhalb des Mindestlohnes liegt. 

Was umfasst das "Budget für Arbeit"? Das BfA beinhaltet einen Lohnkostenzuschuss und alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der erforderlichen Anleitung und Begleitung des Arbeitnehmers am Arbeitsplatz. Der Lohnkostenzuschuss beträgt bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgeltes, höchstens 40 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV. Die Bezugsgröße liegt derzeit bei 3.290 Euro (Stand: Juni 2022). Somit können maximal 1.316 Euro als Lohnkostenzuschuss gezahlt werden. Diese Höchstgrenze gilt unverändert auch für eine Teilzeitbeschäftigung. Dabei muss der Arbeitnehmer mit Beeinträchtigung mindestens 15 Stunden in der Woche in dem Betrieb beschäftigt werden. Die tatsächliche Höhe des Lohnkostenzuschusses richtet sich nach der individuell durch den Integrationsfachdienst festgestellten behinderungsbedingten Minderleistung des Arbeitnehmers. Unabhängig von der festgestellten Höhe der Minderleistung liegt der Lohnkostenzuschuss in den ersten zwei Jahren bei 75 Prozent. Danach orientiert sich der Lohnkostenzuschuss an der Höhe der festgestellten Minderleistung. Das "Budget für Arbeit" umfasst übrigens auch die Aufwendungen für die Anleitung und Begleitung des Arbeitnehmers mit einer Beeinträchtigung. Die Höhe des Betrages wird ebenfalls durch den Integrationsfachdienst ermittelt.

Die Aufwendungen für den Lohnkostenzuschuss werden vom Träger der Eingliederungshilfe finanziert und monatlich direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt. Das "Budget für Arbeit" finanziert sich unter anderem durch die Ausgleichsabgaben, welche Unternehmen zahlen müssen, die zu wenig Menschen mit Beeinträchtigung beschäftigen. Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innnen müssen keine Leistungen zurückzahlen. Arbeitsplätze, welche über das BfA anteilig finanziert werden, werden als Pflichtarbeitsplätze beim Integrationsamt berücksichtigt.  

Die Dauer der Unterstützung durch das "Budget für Arbeit" orientiert sich an den Umständen des Einzelfalls. Die Bewilligungszeiträume umfassen in der Regel zu Beginn der Leistungsgewährung zwei Jahre und im Anschluss, nach erneuter Bedarfsfeststellung, jeweils drei Jahre. Bei der Fortsetzung des BfA kann sich die Höhe des Lohnkostenzuschusses ändern. Das kann unterschiedliche Gründe haben wie z.B. Veränderungen bei der Minderleistung der beschäftigten Person oder eine Steigerung des Arbeitsentgeltes. Gesetzlich haben Arbeitnehmer:innen, welche das "Budget für Arbeit" in Anspruch nehmen, ein sogenanntes „Rückkehrrecht“ in eine Werkstatt für behinderte Menschen. Endet die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, besteht ebenso die Möglichkeit einer Rückkehr. Für die Werkstatt besteht eine Aufnahmepflicht. Alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen sind auch hierbei zu berücksichtigen.

Haben Sie weitere Fragen zum Budget für Arbeit? Möchten Sie das Angebot in Anspruch nehmen, ob als Arbeitnehmer:in oder als Unternehmer:in? Das Team der Eingliederungshilfe beim Amt für Familien und Soziales des Landkreises Ostprignitz-Ruppin freut sich auf Ihre Rückmeldungen und steht gerne beratend zur Seite. Telefonisch unter 03391 / 688 - 5036 oder per E-Mail an franziska.kiebert@opr.de.

Franziska Kiebert und Anna Steinborn vom Amt für Familien und Soziales helfen gerne bei Fragen rund um das Thema Budget für Arbeit weiter. © LK OPR
Franziska Kiebert und Anna Steinborn vom Amt für Familien und Soziales helfen gerne bei Fragen rund um das Thema Budget für Arbeit weiter. © LK OPR
29.03.2023 
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